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Juristischer Erfolg auch gegenüber dem ZDF!
Die führende deutsche Nachrichtenagentur dpa hat am Mittwoch, den 6.2.2008,
vor dem Landgericht Köln einen von der ehemaligen Tagesschau- Sprecherin
Eva Herman gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung anerkannt.
Dpa hat vor dem Landgericht Köln ausdrücklich anerkannt, nicht
mehr behaupten zu dürfen, Herman habe in der Talkshow Johannes B. Kerner
am 9.10.2007 gesagt, „wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden
dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut
wurden“.
Das LG Köln vertrat in der mündlichen Verhandlung vom 6.2.2008
die Ansicht, Herman müsse es nicht akzeptieren, dass die dpa deren Äußerungen
in der Talkshow von Herrn Kerner in dieser Form entstelle und verkürze.
Dpa hatte schon vor der Ausstrahlung der Kerner- Sendung, die am
späten Abend des 9.10.2007 gesendet wurde, das entstellte und verkürzte
Zitat veröffentlicht, woraufhin hunderte deutschsprachige und ausländische
Medien, darunter WELT, FAZ, Süddeutsche Zeitung, Tagesspiegel, Financial
Times Deutschland, SPIEGEL, NZZ, ORF.at u.v.a. den falschen Wortlaut übernahmen
und ebenfalls veröffentlichten.
Das ZDF hat sich, nach einer entsprechenden Abmahnung durch die
Anwälte Eva Hermans, durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber
Herman verpflichtet, den Teil seines Jahresrückblicks 2007 (Sendung `Aspekte`
vom 14.12.2007), der Herman betraf, nicht mehr zu verbreiten oder verbreiten
zu lassen. Dieser Teil der Sendung hatte den falschen Eindruck vermittelt,
Herman habe öffentlich geäußert: „Bei den Nazis sei nicht alles schlecht
gewesen, ja sogar manches gut“ und danach „Das sind Werte, das sind Kinder,
Mütter, Familien, das ist Zusammenhalt.“
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