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Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg am 1.10.2008 hat die Sichtweise der ersten Instanz zurechtgerückt. Auch wenn noch keine abschließende Entscheidung darüber getroffen wurde, ob die Nachrichtensprecherinnentätigkeit von Eva Herman als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, so hat der Vorsitzende Richter jedenfalls ganz deutlich betont, dass der umstrittene Text anlässlich der Veröffentlichung des Buches von Eva Herman keine Verherrlichung des Nationalsozialismus beinhalte. Der tatsächlich geäusserte Wortlaut, der u.a. auf der Website von Eva Herman abrufbar ist, sei von den berichterstattenden Medien verkürzt und verfälscht wiedergegeben worden. Dazu Eva Herman wörtlich:
„Ich bin sehr erleichtert, dass nun endlich durch eine unabhängige Instanz wie das Landesarbeitsgericht Hamburg eine verbindliche Bewertung meiner Äußerungen erfolgte.“
Das Gericht wird nun voraussichtlich eine Beweisaufnahme zu einzelnen Umständen der Sprechertätigkeit von Eva Herman für den NDR durchführen, um danach abschliessend zu entscheiden, ob es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis handelt. Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Gericht wird das Landesarbeitsgericht damit den Sachverhalt tatsächlich aufklären. In der Zwischenzeit sind die Parteien durch das Gericht aufgefordert, noch einmal über eine gütliche Einigung zu sprechen.
Medienbüro Hamburg
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