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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die materiell-rechtlichen Grundlagen für das bereits im Rahmen von Bund-Länder-Vereinbarungen und Vorläufergesetzgebung beschlossene Programm zum stufenweisen Ausbau außerhäuslicher Betreuungsangebote für ca. ein Drittel der Kinder unter drei Jahren 2013 geschaffen werden.



Nach immer neuen Fällen von zu Tode misshandelten Kindern fordern Politiker aller Couleur mehr Einfluss für den Staat. Angela Merkel hat deswegen zu einem "Kindergipfel" gebeten. Während die Politik sich über das "Wie" des Schutzes für Kinder streitet, werden den Jugendämtern die Mittel gestrichen.



Es ist wieder so weit. Fast immer, wenn erschütternde Fälle von Kindstötungen oder -verwahrlosung eine Weile lang die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt die SPD auf ihre Forderung "Kinderrechte ins Grundgesetz!" zurück. Als ob sie dort nicht von Anfang an enthalten wären. Als ob auch nur eines dieser Familiendramen einem fehlenden Verfassungsartikel zuzuschreiben wäre. Was tatsächlich fehlt, ist eine systematische Begleitung aller Neugeborenen bis zum Vorschulalter, damit keines verlorengeht, das in prekären Verhältnissen aufwächst. Dafür reichen einfache Gesetze, und die wird es - endlich - bald in allen Ländern geben.



Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), sagte der F.A.Z. am Donnerstag: „Diese Forderung ist absurd, sogar gefährlich und kontraproduktiv. Dem rechtsunkundigen Bürger wird damit der Eindruck vermittelt, dass es ein Defizit beim Kinderschutz gibt, weil es nicht im Grundgesetz steht.“



Zwölfmal Verrat – Artikel 6: Zukunftsformel oder nur noch Floskel?
Ein Plädoyer für Gerechtigkeit für die Familie



Als Hüter der Verfassung hat das Bundesverfassungsgericht die Worte
des Artikels 6 für den Gesetzgeber übersetzt und mit klaren Vorgaben
für die Politik verbunden. In den letzten fünfzehn Jahren waren es
vor allem vier richtungweisende Entscheidungen, die Maßstäbe für die
Bewältigung der
zentralen familienpolitischen Herausforderungen setzen: die Berücksichtigung
der elterlichen Leistungsfähigkeit im Steuer- und Abgabensystem, die
Gestaltung eines familiengerechten Sozialsystems und die Verwirklichung
von Wahlfreiheit für Eltern im Spannungsfeld zwischen Familien- und
Erwerbsarbeit. Diese vier großen Familienurteile sind damit die Ecksteine
einer zukunftsfähigen und
verfassungstreuen Familienpolitik."

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