|

Als große Leistung des Wohlfahrtsstaates wird gern die Gerechtigkeit
bezeichnet. Da jedoch die Debatten darüber, was gerecht
ist, endlos sind, gibt es ein Zusatzargument. Es lautet:
Der Wohlfahrtsstaat integriert die Gesellschaft, indem
er die Leistungsfähigen daran beteiligt, diejenigen, die
weniger Glück gehabt und es weniger gut getroffen haben,
zu unterstützen.



Vereinbarkeit und Familiengeld sind die Stichworte, um welche die familienpolitische
Debatte kreist.
Mit beidem soll den Familien aus der Armut geholfen werden.



Zwölfmal Verrat – Artikel 6: Zukunftsformel oder nur noch Floskel?
Ein Plädoyer für Gerechtigkeit für die Familie



Die staatliche Unterstützung für Familien in Deutschland zeichnet sich
nach Darstellung der schwarz-roten Bundesregierung durch zwei Merkmale
aus:
1. Im internationalen Vergleich nimmt sie einen Spitzenplatz ein
2. Trotz dieser Spitzenstellung ist die Wirksamkeit der Familienförderung
nur ungenügend, was sich vor allem an der anhaltend niedrigen Geburtenrate
zeige.



Mütter
müssen damit rechnen, dass sie wesentlich weniger Arbeitslosengeld
erhalten, wenn sie aus einer mehrjährigen Erziehungszeit zurückkehren
und dann vom Arbeitgeber gekündigt werden. Dabei kann die Höhe der
Leistungen um bis zu 40 Prozent niedriger ausfallen als das Arbeitslosengeld,
das ohne Erziehungszeiten gezahlt worden wäre. Das ist die Konsequenz
eines Urteils des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg, das jetzt
eine umstrittene Berechnungspraxis der Bundesagentur für Arbeit gebilligt
hat (Az.: L 12 AL 318/06).

Wichtiger Hinweis:
Die Website www.eva-herman.de enthält Links zu anderen Websites. Die Verantwortlichen
der Website www.eva-herman.de übernehmen für die Datenschutzstrategien oder
den Inhalt dieser anderen Websites keine Verantwortung.
|

|